Der Schulweg mit dem Fahrrad wird für viele Jugendliche auf weiterführenden Schulen zur bevorzugten Wahl, da er Mobilität und Unabhängigkeit bietet. Doch gerade im dichten Straßenverkehr und auf längeren Strecken steigt auch das Risiko.
Jugendliche sollten nicht nur sicher im Umgang mit dem Fahrrad sein, sondern auch ein gutes Verständnis der Verkehrsregeln haben.
Eine gut gewartete Ausrüstung, einschließlich Helm und Beleuchtung, ist unerlässlich. Eltern sollten darauf achten, dass ihre Kinder den Schulweg regelmäßig üben und mögliche Gefahrenstellen kennen, damit der Weg zur Schule per Rad sicher und stressfrei verläuft.
Im fortgeschrittenen Alter kann statt Fahrrad auch ein Mofa für den Schulweg genutzt werden.
Weitere Informationen
Radfahrerinnen und Radfahrer gelten aufgrund ihrer fehlenden Knautschzone als ungeschützte Verkehrsteilnehmende. Die meisten Kinder, die mit dem Rad unterwegs sind, besuchen die weiterführende Schule. Sie sind keine Verkehrsanfängerinnen oder -
anfänger mehr, doch trotzdem passieren immer wieder Unfälle. Häufige Ursachen dafür sind unter anderem die Nichteinhaltung von Verkehrsregeln, ein defektes Fahrrad, zu wenig Fahrpraxis, Leichtsinn und das Unterschätzen von Gefahren im Straßenverkehr sowie eine nicht immer sicher gestaltete Infrastruktur für den Radverkehr.
Viele unserer Partnerinnen und Partner bieten daher auch für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen eine Radfahrausbildung an. Ziel ist es, dass die Kinder mehr Sicherheit auf dem Fahrrad in verschiedenen Alltagssituationen im Straßenverkehr gewinnen.
Hinweis: Dies ist nur ein erster Überblick. Informationen zur Vorbereitung, möglichen Partnern sowie weiteres Material erhalten sie nach einer Registrierung durch die Geschäftsstelle.
Ziel ist die Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen im Bereich „Fahrrad mit Hilfsmotor“ bis 25 km/h. Umgangssprachlich werden diese Fahrzeuge auch als „Mofa“ bezeichnet. Nach § 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung können diese Fahrzeuge von Jugendlichen ab 15 Jahren ohne Führerschein gefahren werden. Es ist jedoch eine sogenannte Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich.
Besonders fortgebildete Lehrerinnen und Lehrer (siehe Tipps zur Durchführung) unterrichten die theoretischen Inhalte der Ausbildung in mindestens sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten. Im Anschluss findet eine praktische Ausbildung im Umfang von mindestens einer Doppelstunde zu 90 Minuten statt.
Dabei geht es um die Durchführung von Grundfahrübungen, wie z.B. Anfahren, Bremsen, Überfahren eines Hindernisses, Kurvenfahrt, Blickführung im Allgemeinen, Durchfahren einer Spurgasse, Zielbremsung. Des Weiteren wird die praktische Anwendung von im Unterricht erlernten Verkehrsregeln vermittelt.
Im Anschluss legen die Jugendlichen die entsprechende Bescheinigung bei einer technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr vor, in NRW übernimmt der TÜV diese Aufgabe. Nach einer Prüfung wird dann die sogenannte Mofa-Prüfbescheinigung ausgestellt. Diese ersetzt auf dem Mofa den Führerschein.
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