NRW Initiative - #sicherimStraßenverkehr

Erklärung zur Barrierefreiheit

Eine Hand tippt auf einer Computertastatur. Im Hintergrund steht ein Telefon.

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Behörden und Institutionen des Landes Nordrhein-Westfalen sind bemüht, Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.sicherimstraßenverkehr.nrw und wurde am 13. September 2024 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Wir werden den Webauftritt auf seine Barrierefreiheit testen lassen. Das Ergebnis erfahren Sie in Kürze hier.

 

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01. Oktober 2024 zu Düsseldorf erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür die Kontaktmöglichkeit per E-Mail: sichimstra.lzpd[at]polizei.nrw.de (sichimstra[dot]lzpd[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

NRW Initiative - #sicherimStraßenverkehr
c/o Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Schifferstraße 10 
47059 Duisburg
Telefon +49 (0) 203-4175-44221
sichimstra.lzpd[at]polizei.nrw.de (sichimstra[dot]lzpd[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw[at]it.nrw.de (ueberwachungsstelle-nrw(at)it.nrw.de) senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Schlichtungsverfahren bzw. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik