NRW Initiative - #sicherimStraßenverkehr

Sicherheit von Radfahrenden

Sicherheit von Radfahrenden

Radfahrende haben keine Knautschzone und gehören deshalb zu den sogenannten ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Bereits einfache Stürze und Unfälle mit niedrigen Fahrgeschwindigkeiten können somit zu schweren Verletzungen führen.

Obwohl Radfahrende in vielen Unfällen nicht die Verursachenden sind, richten sich die in der vorliegenden Handreichung vorgestellten Maßnahmen speziell an diese Verkehrsteilnehmenden. Es gilt daher ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, warum Radfahrende verunfallen. Die Ursachen hierfür können mannigfaltig sein. Besonders häufig kommen folgende Ursachen zum Tragen:

• Fehler beim Abbiegen,

Eine Polizistin schlägt sich mit einem Kind auf einem Fahrrad per Handschlag ab

• Ungenügender Sicherheitsabstand,

• Missachtung der Vorfahrt,

• Gefährliche Situationen im toten Winkel,

• Stürze aufgrund von Hindernissen, Fahrbahnschäden oder Witterungsbedingungen,

• Überhol- und Ausweichmanöver sowie

• Selbstüberschätzung.

Somit sind neben dem Beherrschen des eigenen Fahrrads, insbesondere in Gefahrensituationen, und dem Tragen eines Fahrradhelms, die Einhaltung der Verkehrsregeln durch alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer elementar, um schwere Unfälle mit Radfahrenden zu verhindern.